Ayurveda-Beraterin gemäß Gesetz Nr. 4 vom 14. Januar 2013
(nicht in Kammern oder Kollegien organisierter Beruf).
Meine Beratungen sind dem Wohlbefinden und der Balance des Menschen gewidmet.
Ayurveda wird als ganzheitliche und ergänzende Unterstützung eingesetzt – die angebotenen Leistungen
ersetzen dabei keine medizinische Diagnose, Behandlung oder Therapie.